Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für Lehrgänge, Motorboot-Ausbildung, Segel- und Motorboot-Törns und alle anderen Veranstaltungen der
Segel – Kameradschaft Unterbacher See e.V.

  1. Teilnahmevoraussetzungen
    An Lehrgängen, Segel- und Motorboot-Ausbildung oder anderen sportlichen Veran- staltungen der Segel-Kameradschaft Unterbacher See kann nur teilnehmen, wer gesund ist und nachweislich schwimmen kann.
  2. Umfang der Leistungen
    Mit der Teilnehmergebühr ist die Ausbildung bzw. Törn durch die Segel-Kameradschaft Unterbacher See abgegolten. Die An- und Abreise zum Lehrgang bzw. Veranstaltung ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs der Segel-Kameradschaft Unterbacher See.
  3. Versicherung
    Bei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen.
    Eine Haftung durch die SKU ist, außer bei nachweislich grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
  4. Zahlungsbedingungen
    Die Lehrgangsgebühr ist wie folgt fällig:
    a.) 2 Wochen nach schriftlicher Bestätigung durch die SKU.
    b.) Bei Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
    Bei verspäteter oder versäumter Zahlung besteht kein Recht auf Teilnahme.
  5. Rücktritt
    a) durch die Segel-Kameradschaft Unterbacher See:
    Die Segel-Kameradschaft Unterbacher See ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Lehrgangs bzw. See Törns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren:
    Derartige Umstände sind insbesondere Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Schiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes, plötzlicher Ausfall des/der Ausbilder(s), Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse.
    Bei Rücktritt durch die Segel-Kameradschaft Unterbacher See aus einem der vorgenannten Gründe erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Segel-Kameradschaft Unterbacher See, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.

    b) durch den Teilnehmer:
    Rücktritte müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Rücktrittsbedingungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde: Bei einem Rücktritt bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % der ausgewiesenen Kursgebühren je Teilnehmer an, jedoch mindestens EUR 10,–.Ab 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % der Kursgebühren an. Es steht dem Teilnehmer stets der Nachweis offen, dass der Schaden nicht oder nicht in der von Segel-Kameradschaft Unterbacher See errechneten Höhe entstanden ist. Bei Umbuchung der Anmeldung durch den Teilnehmer muss dieser der Segel-Kameradschaft Unterbacher See eine pauschalierte Umbuchungsgebühr in Höhe von 20%, jedoch mindestens EUR 10,– zahlen. Dies gilt nur bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Diese sind schriftlich anzuzeigen. Ab 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind Umbuchungen durch Pauschalierung nicht mehr möglich. Es gelten dann die Bedingungen wie bei Rücktritt.
  1. Sonstiges
    Die Teilnehmerdaten werden von der Segel-Kameradschaft Unterbacher See unter Beachtung der Auflagen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Es gilt der bei Buchung aktuelle Stand der allgemeinen Bedingungen. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.