Allgemeine Geschäftsbedingungen derSegel – Kameradschaft Unterbacher See e.V. (SKU e.V)

für Lehrgänge, Motorboot-Ausbildung, Segel- und Motorboot-Törns und alle anderenVeranstaltungen des Vereins

Version 21.04.2024

  1. Teilnahmevoraussetzungen

    Mit der Anmeldung zu Lehrgängen, Segel- und Motorboot-Ausbildungen oder anderensportlichen Veranstaltungen der SKU e.V. versichern die Teilnehmer, gesund zu sein undschwimmen zu können. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind mit der Anmeldungmitzuteilen.

  2. Umfang der Leistungen

    Mit der Zahlung der Teilnehmergebühr sind die Kosten der Durchführung der Veranstaltungdurch die SKU e.V. abgegolten. Die An- und Abreise zur Veranstaltung ist Sache derTeilnehmer und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs SKU e.V.

  3. Versicherung

    Bei Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Segelsports dienen,lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen.Den Teilnehmern wird daher der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen. Die SKUe.V. schließt für die Teilnehmer keine entsprechenden Versicherungsverträge ab.

  4. Haftung

    Die SKU e.V. haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

    Für einfache Fahrlässigkeit haftet die SKU e.V. außer im Falle der Verletzung des Lebens,des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten(Kardinalpflichten) verletzt werden.

    Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltendgemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebeneverschuldensunabhängige Haftung.

    Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönlicheHaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der SKU e.V.

    Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung gegenüber den anderen Teilnehmer derVeranstaltung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mitder Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, desKörpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung- auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthaftetenPersonenkreises beruhen.

    Der Haftungsausschluss erfasst jedoch nicht Ansprüche gegenüber der Haftpflicht- undUnfallversicherung und für durch diese Versicherungen gedeckte Ansprüche gegenüberTeilnehmern und Veranstalter. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss entsprechenderVersicherungen zugunsten der Teilnehmer.

  5. Zahlungsbedingungen

    Die Teilnehmergebühren sind wie folgt fällig:

    a) 2 Wochen nach schriftlicher Bestätigung durch die SKU e.V.

    b) Bei Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

    Bei verspäteter oder versäumter Zahlung besteht kein Recht auf Teilnahme.

  6. Rücktritt

    a) durch die Segel-Kameradschaft Unterbacher See:

    Die SKU e.V. ist berechtigt, die jeweilige Veranstaltungen abzusagen und den Rücktritt vomVertrag zu erklären, wenn die Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich odergefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren:

    Derartige Umstände sind insbesondere Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl,mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Schiffes oder eines geeignetenErsatzschiffes, plötzlicher Ausfall des/der Ausbilder(s), Krieg, innere Unruhen, Streik,hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse.

    Bei Rücktritt durch die SKU e.V. aus einem der vorgenannten Gründe erhält der Teilnehmerdie geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die SKU e.V., gleich auswelchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.


    b) durch den Teilnehmer:

    Der Teilnehmer einer Veranstaltung kann vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt mussschriftlich erfolgen.

    Es gelten folgende Rücktrittsbedingungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde:Bei einem Rücktritt bis zu 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr inHöhe von 20 % der ausgewiesenen Kursgebühren je Teilnehmer an, jedoch mindestens EUR10,–. Ab 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 80 % der Veranstaltungsgebühren an. Essteht dem Teilnehmer stets der Nachweis offen, dass der Schaden nicht oder nicht in der vonSegel-Kameradschaft Unterbacher See errechneten Höhe entstanden ist.

    Wünscht der Teilnehmer eine Umbuchung, so ist dies schriftlich mitzuteilen. Es besteht keinAnspruch auf eine Umbuchung. Im Falle der Ablehnung der Umbuchung durch die SKU e.V.gelten die Regelungen über den Rücktritt des Teilnehmers entsprechend. Im Falle dergestatteten Umbuchung ist vom Teilnehmer eine pauschalierte Umbuchungsgebühr in Höhevon 20%, jedoch mindestens EUR 10,–, zu zahlen. Dies gilt nur bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Ab 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind Umbuchungen nicht mehr möglich. Es gelten dann die Bedingungen wie bei Rücktritt.

  7. Datenschutz

    Die SKU e.V. verarbeitet und speichert personenbezogenen Daten des Teilnehmers, soweitdies für die Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

    Eine Weitergabe personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es seidenn, dass dies für die Erbringung der Leistungen dem Teilnehmer gegenüber erforderlichist.

    Der Teilnehmer stimmt der Übermittlung von Nachrichten per Email auch über ungesicherte Verbindungen zu.

    Es gilt der bei Buchung aktuelle Stand der allgemeinen Bedingungen. Die SKU e.V. behältsich vor, diese AGB jederzeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zuändern. Über derartige Änderungen werden wir die Teilnehmer mindestens 6 Wochen vordem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen, wenn sie diese betreffen.Sofern der Teilnehmer nicht innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht,gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilungwird die SKU e.V. auf ein Widerspruchsrecht und auf die Folgen eines Widerspruchshinweisen. Im Falle des Widerspruchs steht der SKU e.V. das Recht zu, dasVertragsverhältnis zum geplanten Inkrafttreten der Änderungen zu beenden.

  8. Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht dieWirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.