Für das Befahren der Deutschen See- und Binnenschifffahrtsstraßen sind für
motorisierte Wasserfahrzeuge ab einer bestimmten Motrorleistung Führerscheine vom
Gesetzgeber vorge- schrieben. Folglich stellt sich die Frage: Wer ist berechtigt die
entsprechende Führerscheine auszubilden?
Zur Zeit gibt es in Deutschland keine Vorschriften bzw. Mindestanforderungen an einen Ausbilder
im Bereich der Sportschifffahrt. Einzig für die Praxisausbildung muss der Ausbilder als
Schiffsführer über die für das Fahrtgebiet notwendigen Scheine verfügen.
In Deutschland bieten Sportbootschulen, freiberuflich tätige Segellehrer,
Volkshochschulen, Motoryacht und Segelvereine und sonstige bildenen Einrichtungen Kurse für
die gesamte Palette der deutschen Sportbootführerscheine an.
Der Verband Deutscher Sportbootschulen und der Deutsche Segler Verband setzen sich für
qualifizierte Ausbildung ein und definieren Kriterien für anerkannte Ausbildungsstätten. Die
Maßnahmen der Verbände umfassen die Ausbildung, Zertifizierung und Lizenzierung von
Segellehrern und Anerkennung von Ausbildungsstätten. Bei VDS und DSV anerkannten Sportboot-
und Segelschulen kann von definierten Mindestqualitätsstandards ausgegangen werden.
Verband Deutscher Sportbootschulen
Der VDS ist der Bundesfachverband für Segel-, Surf- und Motorausbildung und die Vertretung
der gewerblich und freiberuflich betriebenenen Ausbildungsstätten.
Der VDS arbeitet im Bereich der Ausbildung und
Sportbootlehrerausbildung eng mit dem Deutschen Segler-Verband zusammen.
Der VDS führt Ausbildungen zum VDS-Segellehrer durch. Dieser ist in der Stufe 1 berechtigt an
einer anerkannten VDS-Schule den Unterricht für den Erwerb des Segelgrundscheines zu erteilen.
In der Stufe 2 kann dieser auch die Prüfungen zum Erwerb der VDS-Segelgrundscheine durchführen.
Deutscher Segler Verband
Der DSV ist der Dachverband für die Segelvereine und
Surfclubs in Deutschland und Sachverständiger Berater von Bund und Ländern.
Der DSV hat den staatlichen Auftrag Prüfungen zu den Sportbootführerscheinen Binnen
und See, SKS, Sportsee und Sporthochseeschifferschein abzunehmen.
Das DSV Segellehrerlizenzmodell basiert auf drei Lizenzen welche das Spektrum der amtlichen
Sportbootführerscheine abdeckt.
DSV Segellehrerlizenz |
Geltungsbereich |
A |
Befähigt zur Ausbildung Sportbootführerschein Binnen und Sportbootführerschein See |
B |
Befähigt zur Ausbildung wie A und zusätzlich Sportküstenschifferschein und Sportseeschifferschein |
C |
Befähigt zur Ausbildung wie A und B und zusätzlich Sporthochseeschifferschein |
Zulassungsvoraussetzungen
DSV Segelelehrerlizenz A
Die vom DSV und VDS erarbeiteten Zulassungsvoraussetzungen stellen einen wichtigen Eckpfeiler
der Qualitätssicherung dar. Somit ist gewährleistet, dass die Lizenz Bewerber, die an
einen Segellehrer gestellten Anforderungen, im Hinblick auf fachliche und didaktische Kompetenz
verfügen.
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Teilnahme am Segellehrerseminar zur Vorbereitung der Segellehrerprüfung
Sportbootführerschein-Binnen unter Antriebsmaschine und unter Segel
Sportbootführerschein-See
Sachkundenachweis nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht
mindestens Sportküstenschifferschein für Yachten unter Segel und Antriebsmaschine
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) oder gleichwertiges Zeugnis
Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate – SRC) oder
gleichwertiges Zeugnis
Rettungsschwimmernachweis Bronze
Nachweis der Hospitation von mindestens 40 Stunden an einer DSV-anerkannten
Segelschule, einer Segelschule des Verbandes Deutscher Sportbootschulen oder des
Deutschen Hochseesportverbandes Hansa (DHH), Tätigkeiten in einem DSV Verein
werden ebenfalls anerkannt, z.B. Tätigkeiten für die SKU !
Mindestalter: 18 Jahre
Deutsch als Muttersprache oder Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
Zeitaufwand DSV Segelelehrerlizenz A
Für die Lizenz wird die Hospitation im Umfang von 40 Stunden an einer Segelschule gefordert.
Dies ist das absolute Minimum um erfolgreich die geforderten Lehrproben zu absolvieren sofern nicht
bereits durch eine weitere berufliche Tätigkeit Lehrerfahrung vorliegt. In der nachfolgend
dargestellten Tabelle wird lediglich der Zeitbedarf für die Teilnahme an den Ausbildungs- und
Prüfungsmaßnahmen des VDS und des DSV dargestellt.
Maßnahme |
Anzahl Tage |
Bemerkung |
Pflichtseminar |
3 |
Grundlagen Didaktik, Aufbau einer Lehrprobe, Hinweise zur Wasserarbeit |
Freiwilliger Workshop |
2 |
Sehr gute Vorbereitung auf die Theorieprüfung , sehr empfehlenswert |
Pflichtseminar |
2 |
Schwerpunkt Wasserarbeit |
Prüfung |
3 |
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Prüfung DSV Segelelehrerlizenz A
Bei entsprechender Vorbereitung, guten Segelkenntnissen und grundlegenenden Erfahrungen im Unterrichten
ist die Prüfung gut zu bewältigen. Die Theorie besteht aus den drei Teilprüfungen Theorie,
Lehrprobe und Segelpraxis.
Teilprüfung |
Inhalt |
Theorie |
SBF Binnen, SBF See und SKS Stoff kann abgefragt werden, nicht geprüft wird Navigation und
Gezeitenkunde. Neben dem reinen Fachwissen, wird bei einigen Prüfungsfragen der Entwurf eines
Tafelbilds erwartet (zeichnerische Lösung in Farbe). Umfang insgesamt ca. 4 Stunden.Mögliche
Themengebiete:
Allgemeine Fragen
Binnenschifffahrtsstraßenordnung
KVR / Seeschifffahrtsstraßenordnung
Wetter / Seemannschaft |
Lehrprobe |
Der Bewerber erhält vorab zwei Themen für die Lehrprobe, z.B.
1. Leuchtfeuer, Richtfeuer im Gebiet der SeeSchrStrO
2. Vortrieb durch Auftrieb oder Widerstand
Die Lehrproben werden vom Bewerber ausgearbeitet und eingeschickt.
Eine der beiden Lehrproben ist vor der Prüfungskommsion zu halten. |
Segelpraxis |
Erläuterung eines Segelmanövers in der Praxis auf einer Jolle. |
Lehrprobe
Die Lehrprobe bedarf bei der Vorbereitung eines nicht unerheblichen Zeitaufwands. Je nach
Themengebiet und Kenntnisstand ist für beide Lehrproben durchaus von 24 Std. auszugehen.
Der Umfang der Lehrprobe beträgt 45 Minuten.
Die Lehrprobe gliedert sich in die nachfolgend aufgeführten Teilbereiche:
- Deckblatt
- Inhaltsverzeichnis
- Sachanalyse / Fachliche Grundlagen (25 %)
- Analyse der Lernvoraussetzungen (5 – 10 %)
- Didaktische Überlegungen (25 %)
- Methodische Überlegungen (25 %)
- Auswahl der verwendeten Medien (5 – 10 %)
- Stundenverlaufsplanung (10 %)
- Anhang (Verwendete Medien, wie z.B. Arbeitsblätter, Folien)
- Literaturverzeichnis
Insgesamt ist von einem Umfang von 10 bis 15 Seiten ohne Anhang bzgl. eingesetzter Medien
auszugehen.
Kosten
Neben dem nicht unerheblichen Zeitaufwand gilt es auch einen Blick auf die tatsächlich
anfallenden Kosten zu werfen. In der Tabelle sind die wesentlichen Kosten aufgeführt.
Nicht enthalten sind die unter Voraussetzungen aufgeführten Scheine und Literatur.
Die unten aufgeführten Kosten beziehen sich auf das Jahr 2010 und können in
Abhängigkeit des Wohnorts im Hinblick auf Kosten für Übernachtung, Fahrt etc.
deutlich von den angegeben Kosten abweichen.
Kostenblock |
Betrag |
Erläuterung |
VDS Pflichtseminar |
485 € |
Theorie und Praxis, Wasserarbeit, Lehrproben, usw. |
Freiwilliges Theorieseminar |
175 € |
Sehr empfehlenswert, sehr gute Vorbereitung auf die Theorieprüfung |
Prüfungsgebühren |
125 € |
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Kosten für Übernachtung |
380 € |
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Fahrtkosten |
440 € |
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Gesamtkosten |
1605 € |
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